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EPC, (zu Deutsch: Planen, Beschaffen und Aufbauen) bezeichnet eine im internationalen Bauwesen und dort speziell im Anlagenbau übliche Form der Projektabwicklung und der dazugehörigen Vertragsgestaltung bei der der Auftragnehmer als Generalunternehmer oder Generalübernehmer auftritt. Er verpflichtet sich, dem Auftraggeber eine Anlage oder ein Bauwerk schlüsselfertig (engl. Turn-key), in der Regel zu einem Festpreis und zu einem mit Konventionalstrafen belegten Termin, zu liefern.

Der EPC-Lieferant (engl. Contractor) erbringt hierfür alle notwendigen Leistungen, insbesondere die gesamte Ingenieurleistung, die Beschaffung oder Fertigung aller notwendigen Baumaterialien und -teile, die Montage auf der Baustelle und die schlüsselfertige Inbetriebnahme.

Die Verträge für solche Projekte sind Werkverträge, die im internationalen Umfeld häufig nach den Vorgaben der FIDIC (ein Regelwerk ähnlich der deutschen VOB/B) aufgebaut sind.

 
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